Belegstellen-Betriebsordnung

Hütte mit Vatervölkern

 

                              Belegstellen-Betriebsordnung

  1. Aufliefern kann jeder Imker in EWK und MWK Begattungskästchen.
  2. Dreier- und Viererböden, nur nach vorheriger Absprache mit dem Belegstellenleiter.
  3. Die Begattungskästchen müssen drohnenfrei sein.
  4. Nur zu den oben angegebenen Zeiten kann aufgeliefert bzw. abgeholt werden.
  5. Den Anordnungen des Belegstellenleiters, der Belegstellenwarte, sowie allen von diesen eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
  6. Die Belegstelle darf von den Befugten nur von 9:00 Uhr vormittags und nach 18:00 Uhr betreten werden. Wer unbefugt die Belegstelle betritt, haftet für evtl. Schäden und wird von der weiteren Benutzung der Belegstelle ausgeschlossen.
  7. Die  Beförderung zur und von der Belegstelle erfolgt gemeinsam im Konvoi in eigens dafür bereitgestellten Fahrzeugen, ist auf eigene Gefahr und beträgt pro Person 2,00 €.
  8. Für Diebstähle auf der Belegstelle wird nur im Rahmen der Koorperativversicherung des LVBI gehaftet.
  9. Für jede aufgelieferte Königin werden 3,00 in Rechnung gestellt.
  10. Diese Betriebsordnung gilt mit der Auflieferung als anerkannt.
  11. Zwischenauflieferungen nur durch Absprache mit den Belegstellenleitern.

 

Belegstellenleiter      

Jörg Sattelberger 08362/6543

Matthias Friedl 08362/ 2227