Belegstellen-Betriebsordnung
Belegstellen-Betriebsordnung
- Aufliefern kann jeder Imker in EWK und MWK Begattungskästchen.
- Dreier- und Viererböden, nur nach vorheriger Absprache mit dem Belegstellenleiter.
- Die Begattungskästchen müssen drohnenfrei sein.
- Nur zu den oben angegebenen Zeiten kann aufgeliefert bzw. abgeholt werden.
- Den Anordnungen des Belegstellenleiters, der Belegstellenwarte, sowie allen von diesen eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
- Die Belegstelle darf von den Befugten nur von 9:00 Uhr vormittags und nach 18:00 Uhr betreten werden. Wer unbefugt die Belegstelle betritt, haftet für evtl. Schäden und wird von der weiteren Benutzung der Belegstelle ausgeschlossen.
- Die Beförderung zur und von der Belegstelle erfolgt gemeinsam im Konvoi in eigens dafür bereitgestellten Fahrzeugen, ist auf eigene Gefahr und beträgt pro Person 2,00 €.
- Für Diebstähle auf der Belegstelle wird nur im Rahmen der Koorperativversicherung des LVBI gehaftet.
- Für jede aufgelieferte Königin werden 3,00 € in Rechnung gestellt.
- Diese Betriebsordnung gilt mit der Auflieferung als anerkannt.
- Zwischenauflieferungen nur durch Absprache mit den Belegstellenleitern.
Belegstellenleiter
Jörg Sattelberger 08362/6543
Matthias Friedl 08362/ 2227